Kontrollverfahren

Seit 1991 müssen sich Vollkornbäckereien, welche Backwaren aus "kontrolliert biologischem Anbau" herstellen und in Verkehr bringen, einem Kontrollverfahren unterziehen. Die Kontrolle findet einmal jährlich statt.

Bei der Kontrolle werden insbesonders überprüft:

  • • die Wareneingangspapiere (Lieferscheine)
  • • ordnungsgemäße Deklaration der Rohstoffe
  • • es wird ein Mengenabgleich vorgenommen: eingekaufte Getreidemenge wird mit der produzierten Brotmenge verglichen.
  • • es erfolgt eine Betriebsbesichtigung

Bei Bedarf finden unangemeldete Kontrollen statt.

Unsere süßen Teilchen


• Apfel-Zimt-Schnecken
• Aprikosenplunder
• Croissant
• Einback
• Mohnzopf
• Nougatcroissant
• Nusszopf
• Plunder-Herz
• Rosinenbrötchen
• Rosinenbrot
• Zwetschgenplunder

Unser Dauergebäck

• Dinkel-Schoko-Taler
• Dinkel-Käsegebäck
• Hafer-Kokos-Taler
• Haferschnitten
• Kamutherzen
• Mandelschnitten
• Pfauenaugen

Vegane Teilchen

• Linzerschnitten
• Bolitas
• Nußecken